Teilungserklärungen
Rechtlich saubere Aufteilung von Immobilien – präzise Pläne und klare Strukturen gemäß § 8 WEG.
Teilungserklärungen sind die Grundlage zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum nach § 8 WEG. Sie regeln die rechtliche und tatsächliche Aufteilung einer Immobilie in selbstständige Einheiten wie Wohnungen, Gewerbeeinheiten oder Stellplätze. Wir übernehmen die zeichnerische und organisatorische Ausarbeitung – von der Prüfung der Bestandsdaten bis zur Eintragung im Grundbuch.
Darum lohnt es sich
- Rechtssicherheit bei der Aufteilung von Immobilien
- Klare Eigentümer- und Nutzungsstrukturen (Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze)
- Präzise Pläne und Dokumente für Notar & Grundbuchamt
- Beratung zu Sondernutzungsrechten und Kostenverteilung
- Nahtlose Koordination zwischen Auftraggeber, Architekten und Behörden
Hauptleistungen
Prüfung
Analyse der Grundstücks- & Gebäudedaten, rechtliche Rahmenbedingungen.
Entwurf
Ausarbeitung der Teilungserklärung inkl. Gemeinschaftsordnung.
Abstimmung
Koordination mit Auftraggeber, Architekten, Notar und ggf. Behörden.
Anlagen
Aufteilungsplan, Flächenberechnungen, Lagepläne & zugehörige Unterlagen.
Grundbuchamt
Koordination und Einreichung zur Eintragung im Wohnungs- & Teileigentumsregister.
Beratung
Unterstützung bei Sondernutzungsrechten, Eigentümerstruktur & Kostenverteilung.
So läuft’s ab
1) Prüfung
Grundstücks- & Gebäudedaten sichten, Zieldefinition.
2) Entwurf
Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung erstellen.
3) Abstimmung
Rücksprache mit Auftraggeber, Architekten, Notar.
4) Anlagen
Aufteilungsplan, Berechnungen, Lagepläne vorbereiten.
5) Eintragung
Koordination mit Grundbuchamt, Eintragung ins Register.
Hinweis: Teilungserklärungen bilden die Grundlage für rechtssicheres Wohnungs- & Teileigentum nach WEG.


