Grundleistungen nach HOAI
Die neun Leistungsphasen der Architektur – von der Grundlagenermittlung über Planung und Vergabe bis zur Objektbetreuung.
Die Grundleistungen nach HOAI strukturieren die klassischen Architektenleistungen über den gesamten Projektverlauf. Sie reichen von der Klärung der Aufgabenstellung über Entwurf, Genehmigung und Ausführungsplanung bis zur Vergabe, Objektüberwachung und Betreuung des fertiggestellten Gebäudes.
FSP architektur begleitet Bauherren, Unternehmen, Investoren und öffentliche Auftraggeber durch einzelne oder mehrere Leistungsphasen. Planung, Kosten, Termine und die Beiträge der beteiligten Fachplaner werden dabei über den Projektverlauf koordiniert und zusammengeführt.
Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI. Für Innenräume und andere Leistungsbilder gelten teilweise abweichende Bewertungen und Inhalte.
Architektenleistungen mit klarer Struktur
- Nachvollziehbarer Projektablauf über definierte Leistungsphasen
- Durchgängige Planung von der ersten Aufgabenstellung bis zur Umsetzung
- Koordination der beteiligten Fachplaner und Projektbeteiligten
- Kontinuierliche Betrachtung von Kosten, Terminen und Planungsqualität
- Strukturierte Vorbereitung und Begleitung von Ausschreibung und Vergabe
- Qualitätssicherung während der Bauausführung und Dokumentation
- Bedarfsgerechte Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen
Die 9 Leistungsphasen der HOAI im Überblick
Für das Leistungsbild Gebäude unterteilt die HOAI die Grundleistungen in neun Leistungsphasen. Die Prozentangaben zeigen deren Bewertung innerhalb des Honorars für die Grundleistungen bei Gebäuden.
Grundlagenermittlung
Zu Beginn werden Aufgabenstellung, Rahmenbedingungen und Leistungsbedarf geklärt. Dazu gehören unter anderem die Abstimmung mit dem Auftraggeber, eine Ortsbesichtigung und die Zusammenfassung der wesentlichen Grundlagen.
Vorplanung
Auf Grundlage der Projektziele entstehen erste Planungskonzepte und Varianten. Wesentliche funktionale, gestalterische, technische und wirtschaftliche Anforderungen werden untersucht und miteinander abgestimmt.
Entwurfsplanung
Die Vorplanung wird zu einem abgestimmten Entwurf weiterentwickelt. Beiträge der Fachplaner werden integriert, Kosten und Termine fortgeschrieben und die Planung für die nächsten Schritte konkretisiert.
Genehmigungsplanung
Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen werden auf Grundlage der abgestimmten Planung zusammengestellt, koordiniert und eingereicht.
Ausführungsplanung
Die Planung wird bis zur ausführungsreifen Lösung detailliert. Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen bilden die Grundlage für die spätere bauliche Umsetzung.
Vorbereitung der Vergabe
Leistungen und Mengen werden strukturiert erfasst und in Leistungsverzeichnissen zusammengeführt. Daraus entstehen die Grundlagen für Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.
Mitwirkung bei der Vergabe
Angebote werden eingeholt, geprüft und vergleichbar gemacht. Bietergespräche, Vergabevorschläge und die Zusammenstellung der Vertragsunterlagen unterstützen die Auftraggeberentscheidung.
Objektüberwachung
Während der Bauausführung werden Qualität, Termine und Kosten überwacht. Dazu gehören unter anderem die Koordination der Beteiligten, Rechnungsprüfung, Abnahmen, Mängelfeststellung und die Dokumentation des Bauablaufs.
Objektbetreuung
Nach der Fertigstellung stehen die fachliche Bewertung festgestellter Mängel und Begehungen innerhalb der relevanten Verjährungsfristen im Mittelpunkt.
Hinweis: Die dargestellten Prozentwerte gelten für das Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI. Für Innenräume weichen einzelne Bewertungen ab.
Leistungsbild Gebäude und Innenräume in Anlage 10 der HOAI ansehen
Grundleistungen und Besondere Leistungen
Nicht jede Architektenleistung gehört automatisch zu den Grundleistungen einer Leistungsphase. Die HOAI unterscheidet zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen.
Grundleistungen
Grundleistungen sind Leistungen, die im Rahmen der jeweiligen Planung regelmäßig erforderlich sind. Sie sind den Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI zugeordnet.
Besondere Leistungen
Besondere Leistungen können abhängig von Aufgabenstellung, Projektart und gewünschtem Leistungsumfang zusätzlich vereinbart werden. Welche Leistungen erforderlich sind, wird projektspezifisch festgelegt.
So begleiten wir Ihr Projekt
1) Grundlagen & Konzept
Anforderungen und Rahmenbedingungen klären und daraus ein tragfähiges Planungskonzept entwickeln.
2) Planung & Genehmigung
Entwurf ausarbeiten, Fachplanungen koordinieren und die Planung bis zur Genehmigungs- und Ausführungsreife weiterentwickeln.
3) Ausschreibung & Vergabe
Bauleistungen beschreiben, Mengen und Kosten strukturieren, Angebote vergleichen und die Vergabeentscheidung vorbereiten.
4) Umsetzung & Betreuung
Bauausführung überwachen, Qualität, Kosten und Termine im Blick behalten und das Projekt bis zur Übergabe und Objektbetreuung begleiten.
Architektenleistungen passend zum Projekt
Nicht jedes Projekt beginnt bei Leistungsphase 1 und nicht jeder Auftrag umfasst automatisch alle neun Leistungsphasen. Je nach Ausgangssituation und Projektziel können einzelne Phasen oder zusammenhängende Leistungspakete erforderlich sein.
FSP architektur unterstützt sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauten, Modernisierungen, Erweiterungen und Maßnahmen im Bestand. Entscheidend ist eine klare Definition der benötigten Leistungen und Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten.
Rahmen & Ergebnis
Häufige Fragen zu Grundleistungen und Leistungsphasen der HOAI
Antworten auf grundlegende Fragen zu Architektenleistungen, Grundleistungen und den neun Leistungsphasen.
Was sind Grundleistungen nach HOAI?
Grundleistungen sind Leistungen, die im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen regelmäßig erforderlich sind. Die HOAI ordnet sie verschiedenen Leistungsbildern und Leistungsphasen zu. Für Architektenleistungen an Gebäuden sind insbesondere § 34 und Anlage 10 der HOAI relevant.
Was bedeutet LPH bei Architektenleistungen?
LPH ist die gebräuchliche Abkürzung für Leistungsphase. Beim Leistungsbild Gebäude gliedert die HOAI die Grundleistungen in insgesamt neun Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Welche 9 Leistungsphasen gibt es nach HOAI?
Die neun Leistungsphasen heißen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung sowie Objektbetreuung.
Welche Leistungsphase hat bei Gebäuden den größten Anteil?
Im Leistungsbild Gebäude wird die Leistungsphase 8 Objektüberwachung mit 32 Prozent bewertet. Danach folgen die Ausführungsplanung in Leistungsphase 5 mit 25 Prozent und die Entwurfsplanung in Leistungsphase 3 mit 15 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen?
Grundleistungen sind regelmäßig erforderliche Leistungen innerhalb eines Leistungsbildes. Besondere Leistungen können zusätzlich vereinbart werden, wenn sie aufgrund der konkreten Aufgabenstellung oder des Projektumfangs benötigt werden.
Müssen immer alle neun Leistungsphasen beauftragt werden?
Der konkrete Leistungsumfang wird für das jeweilige Projekt vereinbart. Je nach Projektstand und Aufgabenstellung können alle Leistungsphasen oder nur ausgewählte Phasen Bestandteil eines Auftrags sein.
Sind die Honorare der HOAI verbindlich vorgegeben?
Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach der Vereinbarung der Vertragsparteien. Die Honorartafeln der HOAI enthalten Orientierungswerte. Welche Regelungen im konkreten Vertrag gelten, sollte projektspezifisch betrachtet werden.
HOAI-Leistungen in unseren Projekten
Wie die Leistungsphasen in der Praxis zusammenspielen, zeigen ausgewählte Architekturprojekte der FSP architektur.
Heizkraftwerk RWTH Aachen
Umbau eines ehemaligen Heizkraftwerks zu einem Hörsaal- und Seminarraumgebäude. FSP architektur verantwortete die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI.
Kranzler Eck Berlin
Planung im denkmalgeschützten Bestand mit unterschiedlichen Aufgaben der Leistungsphasen 1 bis 8 – von Innenräumen und Außenbereichen bis zu Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.
Mensa Stiftisches Gymnasium
Planung und Umsetzung eines Mensa-Neubaus in einem sensiblen denkmalgeschützten Umfeld mit Architekturplanung und Objektüberwachung in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Logistikhalle Niederzier
Generalplanung für Rückbau und Neubau einer Logistikhalle mit Architekturplanung, Koordination der Fachplanungen und Begleitung der baulichen Umsetzung.
Verwandte Architekturleistungen
- Machbarkeitsstudien – Grundlagen und Varianten frühzeitig prüfen
- Nutzerbedarfsplanung – Anforderungen vor Beginn der Planung strukturiert definieren
- Baubegleitung und Bauleitung – Qualität und Umsetzung während der Bauphase begleiten
- Visualisierungen und 3D-Renderings – Entwürfe frühzeitig sichtbar und verständlich machen
Architekturprojekt konkretisieren?
Ob einzelne Leistungsphase oder durchgängige Planung: Wir klären gemeinsam, welche Architektenleistungen für Ihr Projekt erforderlich sind und wie sich Planung und Umsetzung sinnvoll strukturieren lassen.


